WEEE-2-Richtlinie warum wir nicht in die EU versenden

Taschenlampen-Papst
2015-10-17 10:35:00 / Taschenlampen-News / Kommentare 0

Warum wir nicht mehr in andere Staaten der EU versenden

Seit der Umsetzung der neuen WEEE-2-Richtlinie in einigen Statten der EU, muß jeder Händler, der in diese Staaten Elektrogeräte versendet (LED-Taschenlampen gehören dazu), vor Ort einen einen Bevollmächtigten für das Recycling dieser Elektroaltgeräte benennen. Bei Nichtregistrierung, droht je nach Art und Umfang des Verstoßes, gegen die Bestimmung der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) empfindliche Geldbußen oder natürlich Abmahnungen durch Wettbewerber, analog zu Deutschland.

Das heißt aber das wir jetzt für JEDEN anderen Staat in den wir versenden einen eigenen Bevollmächtigten beauftragen müßten und das kostet je Staat durchaus mal mehrere hundert Euro (Registrierung, jährliche Gebühr, Servicepauschale des Dienstleisters, etc.) Leider rechtfertigen unsere Absatzzahlen in diese Länder, leider aber keine entsprechend hohen Zusatzkosten.

So leid es uns tut, wir müssen uns daher von unseren langjährigen treuen Kunden in Österrreich und anderen EU Ländern vorerst verabschieden.

Mehr Informationen finden Sie hier - http://www.onlinehaendler-news.de/recht/gesetze/8872-registrierung-elektrogeraete-elektrogesetz.html